Bei der Darlehensvermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertràˆgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach MaĂŸgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13b Abs. 1 EGBGB zu informieren.
Name und Anschrift des Darlehensvermittlers
Bankshop Nord
Am Handelspark 4
18184 Broderstorf
E-Mail: baufinanz@bankshop-nord.de
Tel: 0382046911
Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Surab Krieg - Bankshop
Surab Krieg
Eintragung im Vermittlerregister
Vermittlerregisternummer: D-W-184-3TGK-08 Im Internet einsehbar unter: www.vermittlerregister.info
Interner Ansprechpartner fùˆr Beschwerden
Bankshop Nord
Am Handelspark 4
18184 Broderstorf
E-Mail: baufinanz@bankshop-nord.de
Tel: 0382046911
AuĂŸergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Bei Streitigkeiten mit dem Darlehensgeber kòˆnnen Sie sich an die untenstehende Schlichtungsstelle wenden. Nàˆheres regelt die Schlichtungsverfahrensordnung, die Ihnen auf Wunsch zur Verfùˆgung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich zu richten an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt
Tel.: +49 69 2388-1907
Fax: +49 69 2388-1919
Bindung an Kreditinstitute
Wir vermitteln und beraten umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschlieĂŸlich fùˆr einen oder mehrere Darlehensgeber tàˆtig.
Erbringung von Beratungsleistungen
Auf Wunsch bieten wir fùˆr Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertràˆge auch eine Beratung an.
Hòˆhe einer vom Verbraucher verlangten Vergùˆtung
Wir berechnen Ihnen keine Gebùˆhren fùˆr die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebùˆhren an den Finanzierungspartner ist auch die Dienstleistung von/der Bankshop Nord abgegolten.
Hòˆhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte
Bankshop Nord verlangt vom Verbraucher keine Nebenentgelte.
Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten
Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewùˆnschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes erhàˆlt Bankshop Nord ein Leistungsentgelt von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Damit werden wir von dem von Ihnen gewàˆhlten Finanzierungspartner fùˆr die Vermittlungstàˆtigkeit entlohnt. Da wir zum Zeitpunkt der Aushàˆndigung dieses Dokuments das fùˆr Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben, steht die genaue Hòˆhe unseres Leistungsentgeltes noch nicht fest. Den tatsàˆchlichen Betrag dieses Leistungsentgeltes finden Sie in dem ESIS-Merkblatt, das Ihnen zu einem spàˆteren Zeitpunkt ausgehàˆndigt werden wird. Einen vorlàˆufigen Ùˆberblick ùˆber die GròˆĂŸenordnung, in der sich das Leistungsentgelt abhàˆngig von der Produktkategorie bewegt, erhalten Sie hier:
Hòˆhe des Leistungsentgeltes bei Vermittlung von Immobiliardarlehensvertràˆgen: 0,0 – 3,0 % der Bruttodarlehenssumme.
Abhàˆngig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhàˆngig von der Erfùˆllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner Bankshop Nord darùˆber hinaus jàˆhrlich ggf. zusàˆtzlich eine Sondervergùˆtung. Ob und in welcher Hòˆhe Surab Krieg - Bankshop diese Vergùˆtung erhàˆlt, steht zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage noch nicht fest. Darùˆber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.
Kreditwùˆrdigkeitsprùˆfung
Wir weisen Sie gemàˆĂŸ Art. 247 § 1 Abs. 1 EGBGB darauf hin, dass eine Kreditwùˆrdigkeitsprùˆfung fùˆr den Abschluss des Darlehensvertrags zwingend ist und nur durchgefùˆhrt werden kann, wenn die hierfùˆr benòˆtigten Informationen und Nachweise richtig sind und vollstàˆndig beigebracht werden. Welche Informationen und Nachweise der jeweilige Kreditgeber von Ihnen benòˆtigt, werden Sie in Form einer Unterlagenliste von uns erfahren.