Vorvertragliche Informationen
1. Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.
Name und Anschrift des Darlehensvermittlers
Bankshop Nord
Am Handelspark 4
18184 Broderstorf
E-Mail: s.krieg@bankshop.de
Tel: 0382046911
Höhe der vom Verbraucher verlangten Vergütung
Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch die Dienstleistung von/der Surab Krieg - Bankshop abgegolten.
Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte
Wir verlangen von Ihnen keine Nebenentgelte.
Umfang unserer Befugnisse
Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten
Von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, erhält Bankshop Nord bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe unserer Vergütung steht zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.
Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner Bankshop Nord darüber hinaus jährlich ggf. eine zusätzliche Sondervergütung. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe Bankshop Nord diese Vergütung erhält. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.
2. Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Bei der Darlehensvermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13b Abs. 1 EGBGB zu informieren.
Name und Anschrift des Darlehensvermittlers
Bankshop Nord
Am Handelspark 4
18184 Broderstorf
E-Mail: s.krieg@bankshop.de
Tel: 0382046911
Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Surab Krieg - Bankshop
Surab Krieg
Eintragung im Vermittlerregister
Vermittlerregisternummer: D-W-184-3TGK-08 Im Internet einsehbar unter: www.vermittlerregister.info
Interner Ansprechpartner für Beschwerden
Bankshop Nord
Am Handelspark 4
18184 Broderstorf
E-Mail: s.krieg@bankshop.de
Tel: 0382046911
Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Bei Streitigkeiten mit dem Darlehensgeber können Sie sich an die untenstehende Schlichtungsstelle wenden. Näheres regelt die Schlichtungsverfahrensordnung, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich zu richten an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt
Tel.: +49 69 2388-1907
Fax: +49 69 2388-1919
Bindung an Kreditinstitute
Wir vermitteln und beraten umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Erbringung von Beratungsleistungen
Auf Wunsch bieten wir für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge auch eine Beratung an.
Höhe einer vom Verbraucher verlangten Vergütung
Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch die Dienstleistung von/der Bankshop Nord abgegolten.
Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte
Bankshop Nord verlangt vom Verbraucher keine Nebenentgelte.
Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten
Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes erhält Bankshop Nord ein Leistungsentgelt von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Damit werden wir von dem von Ihnen gewählten Finanzierungspartner für die Vermittlungstätigkeit entlohnt. Da wir zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben, steht die genaue Höhe unseres Leistungsentgeltes noch nicht fest. Den tatsächlichen Betrag dieses Leistungsentgeltes finden Sie in dem ESIS-Merkblatt, das Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt werden wird. Einen vorläufigen Überblick über die Größenordnung, in der sich das Leistungsentgelt abhängig von der Produktkategorie bewegt, erhalten Sie hier:
Höhe des Leistungsentgeltes bei Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen: 0,0 – 3,0 % der Bruttodarlehenssumme.
Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner Bankshop Nord darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung. Ob und in welcher Höhe Surab Krieg - Bankshop diese Vergütung erhält, steht zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage noch nicht fest. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Wir weisen Sie gemäß Art. 247 § 1 Abs. 1 EGBGB darauf hin, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung für den Abschluss des Darlehensvertrags zwingend ist und nur durchgeführt werden kann, wenn die hierfür benötigten Informationen und Nachweise richtig sind und vollständig beigebracht werden. Welche Informationen und Nachweise der jeweilige Kreditgeber von Ihnen benötigt, werden Sie in Form einer Unterlagenliste von uns erfahren.
3. Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
Wünschen Sie Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, sind wir verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Erbringung einer Beratungsleistung für einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder vor Abschluss eines entsprechenden Beratungsvertrags nach Maßgabe des Artikels 247 § 18 EGBGB zu informieren.
Produktpalette
Unsere Experten helfen Ihnen, ein maßgeschneidertes Darlehen zu finden. Abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse suchen wir für Sie aus dem Kreditangebot von mehr als 750 Darlehensgebern einen Hypothekenkredit, der genau zu Ihnen passt.
Bankshop Nord vermittelt und berät umfassend und ist nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.
Vergütung für Beratungsleistungen Bankshop Nord berechnet Ihnen für die Beratungsleistungen keine Vergütung und es entstehen Ihnen keine Kosten.